Ausstellungsordnung
Test: 86. Geflügelausstellung · RGVZ Gadebusch
Stand: 22.10.2026
Als PDF herunterladenEckdaten
Standgeld & Gebühren
| Standgeld je Tier | 4,00 € |
| Standgeld je Tier (Jugend) | 2,00 € |
| Standgeld je Stamm/Volk | 10,00 € |
| Standgeld je Stamm/Volk (Jugend) | 10,00 € |
| Katalog | 5,00 € |
| Katalog (Jugend) | 0,00 € |
| Unkostenbeitrag (Jugend) | 0,00 € |
| Meisterschaftsgebühr (Jugend) | 0,00 € |
| Sonstige Gebühr (Jugend) | 0,00 € |
| Stiftung (Jugend) | 0,00 € |
Meisterschaften & Wettbewerbe
Sonderbestimmungen
1. Geltungsbereich
Die Ausstellung wird entsprechend den Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des BDRG durchgeführt, soweit diese nicht durch folgende Sonderbestimmungen des Vereins ergänzt oder abgeändert werden. Alle gemeldeten Tiere müssen den BDRG-Standards entsprechen.
2. Katalogbearbeitung
Bei Druckfehlern im Katalog ist der Anmelde- bzw. Preisrichterbogen maßgebend.
3. Tierverkauf
Tierverkäufe sind nur über die Ausstellungsleitung zulässig. 10 % Verkaufsprovision gehen zu Lasten des Verkäufers. Es werden nur Tiere der Verkaufsklasse von Ausstellern zugelassen. Die Tiere der Verkaufsklasse unterliegen denselben Veterinärbestimmungen wie die der Bewertungsklasse.
4. Ein-/Auslieferung & Veterinärbestimmungen
Der/die Aussteller/in hat derzeit 14 Tage vor Beschickung dieser Ausstellung keine Tiere seines/ihres Bestandes auf einer anderen Ausstellung ausgestellt und/oder Tiere eines anderen Ausstellers erworben. Die Tiere müssen selbst eingeliefert und abgeholt sowie ein- und ausgekäfigt werden. Bei Einlieferung ist die Impfbescheinigung (auch in Kopie) vorzulegen und verbleibt bei der Ausstellungsleitung. Für Wassergeflügel ist zusätzlich eine virologische Untersuchung (Rachen-/Kloakentupfer) auf aviäre Influenza bzw. eine gültige amtstierärztliche Sentinel-Bescheinigung vorzulegen. Änderungen aufgrund neuer notwendiger Veterinärbestimmungen sind vorbehalten.
5. Ehrenpreisstiftungen
Über Ehrenpreisstiftungen von Züchtern, Vereinen und Gönnern freuen wir uns sehr. Ehrenpreisstiftungen von Züchtern sind auf dem Meldebogen zu vermerken.
6. Reklamationen
Reklamationen müssen bis spätestens 8 Tage nach Ausstellungsende schriftlich bei der Ausstellungsleitung vorliegen. Die Reklamationsfrist ist nicht gewahrt, wenn die Reklamation einem anderen Mitglied der Ausstellungsleitung zugeht. Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss des öffentlichen Rechtsweges.
7. Datenschutz
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Meldebogen stimmen Sie der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Katalog und auf den Bewertungskarten (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die von Ihnen ausgestellten Tiere und deren Bewertungen) zu. Weiterhin können diese Daten sowie Fotos von Personen und Tieren an Print- und andere Medien übermittelt werden. Auf den Homepages und Social-Media-Seiten der beteiligten Vereine und Verbände kann der Veranstalter Listen mit Ausstellernamen, Verein-/Verbandszugehörigkeit sowie Ausstellungsergebnissen veröffentlichen.
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsbedingungen einverstanden. Die Ausstellungsleitung.
Diese Ausstellungsordnung wird von RGVZ Gadebusch als Veranstalter gepflegt und verantwortet.